GEG 2024: Die wichtigsten Änderungen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Mit der Novelle 2024 wurden einige wesentliche Änderungen eingeführt.
Luftdichtheit: Was gilt jetzt?
Die Anforderungen an die Luftdichtheit bleiben im Kern bestehen:
- Mit Lüftungsanlage: n50 ≤ 1,0 1/h
- Ohne Lüftungsanlage: n50 ≤ 1,5 1/h
Neu ist die stärkere Verknüpfung mit dem Nachweis der Primärenergieanforderungen. Wer einen besonders guten n50-Wert nachweist, kann diesen in der energetischen Bilanzierung anrechnen lassen.
65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht
Ab 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine gut abgedichtete Gebäudehülle reduziert den Heizwärmebedarf und erleichtert die Einhaltung der neuen Anforderungen.
Auswirkungen auf den BlowerDoor Test
Der BlowerDoor Test bleibt das Standardverfahren zum Nachweis der Luftdichtheit nach DIN EN ISO 9972. Für KfW-Effizienzhäuser ist er weiterhin verpflichtend.
Unser Tipp
Planen Sie den BlowerDoor Test frühzeitig ein – idealerweise vor dem Innenputz als baubegleitende Messung.