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GEG 2024: Was ändert sich bei der Luftdichtheit?

M-Tectum Ratgeber

16.02.2026 · Normen · 2 Aufrufe

GEG 2024: Die wichtigsten Änderungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Mit der Novelle 2024 wurden einige wesentliche Änderungen eingeführt.

Luftdichtheit: Was gilt jetzt?

Die Anforderungen an die Luftdichtheit bleiben im Kern bestehen:

  • Mit Lüftungsanlage: n50 ≤ 1,0 1/h
  • Ohne Lüftungsanlage: n50 ≤ 1,5 1/h

Neu ist die stärkere Verknüpfung mit dem Nachweis der Primärenergieanforderungen. Wer einen besonders guten n50-Wert nachweist, kann diesen in der energetischen Bilanzierung anrechnen lassen.

65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht

Ab 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine gut abgedichtete Gebäudehülle reduziert den Heizwärmebedarf und erleichtert die Einhaltung der neuen Anforderungen.

Auswirkungen auf den BlowerDoor Test

Der BlowerDoor Test bleibt das Standardverfahren zum Nachweis der Luftdichtheit nach DIN EN ISO 9972. Für KfW-Effizienzhäuser ist er weiterhin verpflichtend.

Unser Tipp

Planen Sie den BlowerDoor Test frühzeitig ein – idealerweise vor dem Innenputz als baubegleitende Messung.

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